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   OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13   

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OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13 (https://dejure.org/2014,16617)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.07.2014 - 13 LA 203/13 (https://dejure.org/2014,16617)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 13 LA 203/13 (https://dejure.org/2014,16617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ableitung von Wasser in einem Quellhäuschen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 WHG; Aufrechterhaltung eines auf der Grundlage des Instituts der unvordenklichen Verjährung vermuteten Rechts zur Wasserbenutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ableitung von Wasser in einem Quellhäuschen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 WHG; Aufrechterhaltung eines auf der Grundlage des Instituts der unvordenklichen Verjährung vermuteten Rechts zur Wasserbenutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 9 Abs. 1
    Ableitung von Wasser in einem Quellhäuschen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 WHG; Aufrechterhaltung eines auf der Grundlage des Instituts der unvordenklichen Verjährung vermuteten Rechts zur Wasserbenutzung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfW 2015, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris).

    Zwar dürfen insoweit die Darlegungserfordernisse nicht überspannt werden, weil sich ein nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand Erkenntnisse über das in vergleichbaren Streitverfahren übliche Maß an Komplexität nicht beschaffen kann, während sie dem angerufenen Gericht ohne weiteres zugänglich sind (BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris, Rdnr. 17).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Nach dem Regelungszweck des Wasserrechts soll eine Wasserführung erst dann aus dem wasserrechtlichen Regelungsregime entlassen werden, wenn eine Absonderung vom natürlichen Wasserhaushalt erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rdnr. 18).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Dieses für die Bevölkerung und die Gesamtwirtschaft lebenswichtige Ziel hätte kaum erreicht werden können, wenn die bis dahin weder registrierten noch auf ihre wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit geprüften Eingriffe in den Wasserhaushalt auf Dauer hätten fortgeführt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - 7 C 16.04 - juris, Rdnr. 25).
  • VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918

    kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Wie der Kläger zutreffend hervorhebt, handelt es sich bei der sog. unvordenklichen Verjährung nicht um einen eigenständigen Erwerbsgrund, sondern um eine Vermutung, dass zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt ein Recht entstanden ist (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschl v. 30.08.2007 - OVG 2 N 34.06 -, juris, Rdnr. 6; Bay. VGH, Urt. v. 05.08.2003 - 22 B 00.2918 -, juris, Rdnr. 20; Reffken/Elsner, Niedersächsisches Wassergesetz, § 18, Rdnr. 2, Loseblatt, Stand Februar 2011).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2007 - 2 N 34.06

    Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung einer Steganlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Wie der Kläger zutreffend hervorhebt, handelt es sich bei der sog. unvordenklichen Verjährung nicht um einen eigenständigen Erwerbsgrund, sondern um eine Vermutung, dass zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt ein Recht entstanden ist (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschl v. 30.08.2007 - OVG 2 N 34.06 -, juris, Rdnr. 6; Bay. VGH, Urt. v. 05.08.2003 - 22 B 00.2918 -, juris, Rdnr. 20; Reffken/Elsner, Niedersächsisches Wassergesetz, § 18, Rdnr. 2, Loseblatt, Stand Februar 2011).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
    Nach der vom Verwaltungsgericht zutreffend herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine wasserrechtliche Benutzung zudem nur dann erlaubnis- oder bewilligungsfrei, wenn sie auf Grund von Rechten ausgeübt wurde, bei deren Erteilung oder Aufrechterhaltung eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wasserbenutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (vgl. Urt. v. 22.01.1971 - IV C 94.69 -, juris, Rdnrn. 23 f.).
  • VG Augsburg, 25.03.2019 - Au 9 K 18.846

    Fortbestehen eines wasserrechtliches Altrechts

    Bei der "unvordenklichen Verjährung" handelt es sich nicht um einen eigenständigen Erwerbsgrund, sondern lediglich um eine Vermutung, dass zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt ein Recht entstanden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 7.7.2014 - 13 LA 203/13 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.8.2007 - OVG 2 N 34.06 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 5.8.2003 - 22 B 00.2918 - juris Rn. 20).

    Dieses auf systematischen, entstehungsgeschichtlichen und teleologischen Erwägungen beruhende restriktive Verständnis der Überleitungsvorschrift, dem sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (BayVGH, U.v. 27.8.1985 - 8 B 83 A.394 - nicht veröffentlicht; U.v. 1.3.2002 - 22 B 96.2394 - juris; B.v. 8.4.2003 - 22 ZB 03.680 - juris; U.v 5.8.2003 - 22 B 00.2918 - juris; ebenso: VGH BW U.v. 1.7.1994 - 8 S 2813/93 - NVwZ-RR 1995, 193; NdsOVG, B.v. 7.7.2014 - 13 LA 203/13 - ZfW 2015, 21 ff.), knüpft die Anerkennung eines nach einem Landeswassergesetz "aufrechterhaltenen" Altrechts an den individuellen Nachweis eines behördlichen Bestätigungsakts an.

  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 8 ZB 19.1006

    Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch - erfolgloser

    Dies gilt im Besonderen für Altrechte, deren Bestand sich - wie hier - nur auf das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung und damit nicht auf einen besonderen Titel stützen können (vgl. BayVGH, U.v. 5.8.2003 - 22 B 00.2918 - BayVBl 2004, 82 = juris Rn. 24; NdsOVG, B.v. 7.7.2014 - 13 LA 203/13 - ZfW 2015, 21 = juris Rn. 23; zustimmend Zöllner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand Juni 2018, Art. 20 Rn. 35).
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